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Versicherungsleistungen bei Autovermietern

Bei Thema Versicherung sollte man besonders aufpassen. Hier sollten Sie sich am genausten Informieren, was Sie benötigen und ob Ihnen die vom Vermieter ggf. angebotenen Versicherungen nicht bereits über den Reiseveranstalter inkludiert sind. Im folgenden stellt Ihnen Mietwagen-Weltweit.de die wichtigsten Versicherungen vor und zeigt, worauf Sie achten sollten.


Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Forderungen bei Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten. Sollte es z.B. zu einem Unfall kommen, bei welchem Sie die Hauptschuld tragen und ein weiteres Fahrzeug beteiligt ist, kommt die Haftpflicht für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Die Haftpflichtversicherung ist weltweit bei allen Autovermietungen grundsätzlich IMMER enthalten. Meistens handelt es sich aber um eine normale Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme. Diese können je nach Land sehr unterschiedlich und z.T. auch sehr niedrig sein (z.B. in den USA). Der Abschluss einer Zusatzhaftpflichtversicherung wird daher ausdrücklich empfohlen. Grundsätzlich sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung mindestens eine Million EURO betragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wer aber z.B. seinen Mietwagen über einen Mietwagen-Broker bucht, kommt je nach Anbieter u.U. automatisch in den Genuss einer hohen Zusatzhaftpflicht, welche zusätzlich vom Mietwagen-Anbieter für Sie bei Buchung abgeschlossen wird (Sunny Cars z.B. 7,5 Mio. EUR). So muss keine teure Zusatzhaftlichtversicherung bei der Autovermietung vor Ort gebucht werden.

Eine weltweite Liste von Mindestdeckungssummen finden Sie hier: Mindestdeckungssummen gesetzlicher Haftpflichtversicherungen


Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist im Normalfall bei den meisten Vermieter auch bereits im Preis enthalten und schützt immer vor Schäden am eigenen Fahrzeug. Egal ob Kratzer im Lack oder eine kleine Delle: Ist ein Schaden entstanden, so schützt Sie diese Versicherung vor allzuhohen Forderungen des Vermieters. Es ist daher immer ratsam, eine solche Versicherung abzuschliessen, da Sie maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haften.


Versicherungen ohne Selbstbeteiligung: Was ist zu beachten

Es gibt auch Versicherungen, welche ohne Selbstbeteiligung auskommen bzw. die Höhe des Selbstbehalts auf ein Minimum reduzieren. Diese sind in der Regel etwas teurer, aber im Fall der Fälle kann man viel Geld sparen. Aber auch hier muss man aufpassen: Im Normalfall werden bestimmte (teure) Schäden auch hier ausgeschlossen. So sind Schäden an Glas, Reifen und Unterboden meist nicht gedeckt und im Schadensfall wird trotzdem die Selbstbeteiligung einbehalten. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann meistens aber eine Zusatzversicherung abschliessen, welche die meisten der ausgeschlossenen Schäden dann doch noch abdeckt (und dem Autovermieter damit zusätzliche Einnahmen in die Kasse spült).

Praktisch: Reiseveranstalter oder reine Mietwagen-Broker bieten meist eine eigene, selbstbehaltslose Versicherung an. Die Kosten sind bei der Buchung schon im Preis enthalten und in den allermeisten Fällen werden auch Schäden an Glas und Reifen abgedeckt. Hierbei handelt es sich immer um eine externe Versicherung, welche nichts mit der Autovermietung zu tun hat, da diese vom Reiseveranstalter bzw. Mietwagen-Anbieter abgeschlossen wird. Daher müssen Sie vor Ort trotzdem noch eine Selbstbeteiligung hinterlegen, welche im Schadensfall vom Vermieter einbehalten wird. Diesen (vom Vermieter einbehaltenen) Betrag kann man dann in aller Ruhe wieder vom Anbieter zurückfordern, bei welchem man gebucht hat. Dies erscheint auf den ersten Blick etwas umständlich, aber dies hat sich nun über Jahre hinweg bewährt und ist zudem auch deutlich günstiger als vergleichbare Versicherungen der Autovermietungen. WICHTIGER HINWEIS: Viele Autovermieter versuchen trotzdem, weitere Versicherungen zu verkaufen, auch wenn diese praktisch nicht benötigt werden. Prüfen Sie daher immer vorab, ob Sie eine weitere Versicherung benötigen. Die Kosten für zusätzlich abgeschlossene Versicherungen werden im Nachhinein nicht erstattet.


Diebstahlschutz / -versicherung

Diese Versicherung schützt vor Forderungen des Vermieters bei Diebstahl des Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass auch hier meist eine Selbstbeteiligung hinterlegt werden muss. Wichtig: Es ist nur der Mietwagen versichert! Für die im Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls befindlichen (persönlichen) Wertgegenstände muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.


Haftungsbeschränkung bzw. -ausschluss

Nicht in allen Ländern gibt es eine Vollkasko- bzw. Diebstahlversicherung. Vielmehr tritt an die Stelle einer Versicherung eine sogenannte Haftungsbeschränkung (Haftungsausschluss, wenn ohne Selbstbehalt): Der Autovermieter verzichetet dabei auf Forderungen gegenüber dem Mieter bei Schäden oder bei Diebstahl des Fahrzeugs. Aber auch hier gilt: Glas und Reifen sind meistens nicht ausgeschlossen und man beteiligt sich im Schadensfall. Diese Art der Absicherung ist häufig ausserhalb von Europa anzutreffen.


Personeninsassenversicherung / Insassenunfallversicherung

Bei dieser Versicherung sind sowohl der Fahrer als auch alle anderen Insassen gegen die finanziellen Folgen einer medizinischen Versorgung bei einem Unfall geschützt. Diese Versicherung kommt auch bei Tode oder (Teil-)Invalidität zum Einsatz. Die Prämien und Bedingungen sind von Autovermietung zu Autovermietung sehr unterschiedlich, so dass man sich am besten vor Ort genauer informieren sollte. Eventuell ist aber auch alles mit einer bereits abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung gedeckt. Grundsätzlich gilt, wie bei allen andere Versicherungsfragen: Lieber einmal zuviel, als einmal zuwenig nachgefragt!


Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung kommt beim Verlust persönlicher Gegenstände zum tragen. Jedoch sind viele Luxusgüter wie Laptops, Schmuck etc. von der Haftung ausgeschlossen, so dass der Abschluss einer solchen Versicherung im Einzelfall geprüft werden sollte.


Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner

Vor allem in den USA, in denen die gesetzliche Haftpflichtdeckungssummen sehr niedrig sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner (UMP = Uninsured Motorist Protection). Denn im schlimmsten Fall kann ein Unfallverursacher die entstandenen Kosten nicht begleichen und je nach Art des Schadens bleiben Sie auf Ihren Forderungen sitzen.

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